Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Katharina Heythausen
für die Kursveranstaltungen und die Hebammenbetreuung in der Vor- und Nachsorge.
Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebamme Katharina Heythausen
Katharina Heythausen, Am Ungelbach 6, 49565 Bramsche; E-Mail: kontakt@hebamme-katha.de
(im Folgenden „Hebamme“) und der Schwangeren, des/der Kursteilnehmer/in, in Form eines Dienstleistungs-bzw. Behandlungsvertrages.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der jeweiligen Hebamme und der Leistungsempfängerin – unabhängig
davon, ob es sich um Hebammenhilfe, Kassenkurse oder Privatleistungen handelt.
Vertragspartnerin ist stets die Hebamme, die die jeweilige Leistung anbietet. Eine gemeinschaftliche Haftung besteht
nicht.
Die Hebammen sind von Montag bis Freitag telefonisch und per SMS von 09.00 bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung
erreichbar.
Nehmen die Hebammen einen Anruf nicht sofort entgegen, hinterlässt die Leistungsempfängerin unbedingt den
Grund ihres Anrufes auf dem eingerichteten Anrufbeantworter oder sendet diesen als kurze Nachricht per SMS. Damit
können die Hebammen die zeitliche Notwendigkeit des Rückrufes einschätzen und melden sich dann sobald wie mög-
lich telefonisch zurück.
Außerhalb der Sprechzeiten, in Notfällen oder bei Nichterreichen der Hebammen in dringlich zu klärenden Situationen
wendet sich die Leistungsempfängerin zeitnah an ihren Gynäkologen/Pädiater, eine nahegelegene Klinik, die kinder-
ärztliche Notfallambulanz, den kassenärztlichen Notdienst (Tel.: 116 117) bzw. wählt den Notruf.
Nachrichten über soziale Medien können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden und werden
daher ungelesen gelöscht.
Beide Hebammen sowie alle mitwirkenden Studentinnen und Praktikantinnen unterliegen der Schweigepflicht gemäß
§ 203 StGB.
Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn eine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht (z. B. nach dem Infektionsschutzge-
setz) oder wenn die Leistungsempfängerin ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet.
Die Schweigepflicht entfällt außerdem gegenüber Betreuern im Sinne des BGB sowie gegenüber Personensorgebe-
rechtigten bei Minderjährigen.
Sofern eine behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Auskunftserteilung besteht, sind die Hebammen zur Mitwir-
kung verpflichtet.
Die Hebammen vertreten sich gegenseitig bei Urlaub, Krankheit oder während vereinbarter Dienste.
Darüber hinaus kann eine Mitbetreuung erfolgen, wenn dies fachlich angezeigt ist.
Sollte eine Betreuung durch die Hebammen der Praxis nicht möglich sein, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet,
selbst eine Vertretungshebamme zu suchen.
Eine Verpflichtung der Hebammenpraxis zur Vermittlung oder Organisation einer externen Vertretung besteht nicht.
Bei einem Betreuungswechsel darf eine Übergabe relevanter Informationen an die neue Hebamme und nach Been-
digung der Vertretung zurück erfolgen; die Leistungsempfängerin stimmt dieser Datenweitergabe zu.
In der Praxis werden Hebammenstudentinnen im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung sowie gelegentlich Praktikan-
tinnen begleitet. Hebammenstudentinnen werden entsprechend ihres Ausbildungsstandes unter Aufsicht der verant-
wortlichen Hebamme angeleitet. Praktikantinnen beobachten die Betreuungsvorgänge grundsätzlich nur und führen
keine eigenständigen Tätigkeiten durch.
Die Leistungsempfängerin wird über die Anwesenheit von Studentinnen oder Praktikantinnen informiert und kann
einer Teilnahme jederzeit widersprechen, ohne dass ihr dadurch Nachteile entstehen.
2.3.1 Leistungsorte
Hebammenleistungen können – je nach Art der Leistung und individueller Absprache – in der Praxis, online oder im
häuslichen Umfeld der Leistungsempfängerin erbracht werden.
2.3.2 Online-Leistungen (Live-Format)
Online-Termine finden als Live-Format statt; eine Aufzeichnung ist unzulässig.
2.3.3 Terminfenster bei Hausbesuchen
Hausbesuche erfolgen zum vereinbarten Termin. Aufgrund individueller Planung, Verkehrslage oder unvorhersehba-
rer Ereignisse kann es zu Abweichungen von bis zu ± 30 Minuten kommen, ohne dass eine Benachrichtigung erfolgt.
Sollte sich eine größere Abweichung ergeben, informieren die Hebammen die Leistungsempfängerin so früh wie mög-
lich. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, innerhalb dieses Zeitrahmens anwesend zu sein und den Zutritt zu
ermöglichen.
2.3.4 Flexibilisierung des Betreuungsortes
In Ausnahmefällen und nach Absprache kann der Betreuungsort flexibel geändert werden.
Über einen Wohnortwechsel während der Betreuungszeit ist die Hebamme zeitnah zu informieren, da eine Betreuung
nicht in allen Regionen möglich ist.
2.3.5 Kurzfristige Absagen / unvorhersehbare Ereignisse
Hebammen können berufsbedingt zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden, sodass Termine gelegentlich kurzfristig
abgesagt werden müssen. In diesem Fall wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. Wird ein Termin aufgrund unvor-
hersehbarer Ereignisse kurzfristig abgesagt, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
2.4.1 Allgemeines
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen,
werden direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Über Anzahl, Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie das Erreichen von Höchstgrenzen wird die Leistungs-
empfängerin rechtzeitig durch die Hebammen informiert.
Die erbrachten Leistungen sind gemäß § 134a SGB V durch Unterschrift der Leistungsempfängerin zu quittieren. Ohne
diese Bestätigung ist eine Abrechnung mit der Krankenkasse nicht möglich.
3.4.2 Private Rechnungen und Eigenanteile
Falls die Inanspruchnahme der Hebammenhilfe nach Art, Häufigkeit, Umfang oder zeitlicher Einordnung die im Ver-
trag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V beschriebenen Leistungen übersteigt, erklärt sich
die Leistungsempfängerin bereit, die entstehenden Kosten selbst zu tragen.
Die Hebammen verpflichten sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leis-
tungen zu informieren und stellen hierfür eine Privatrechnung aus.
Eigenanteil:
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leis-
tungsempfängerin privat in Rechnung gestellt.
Da im Freistaat Sachsen keine eigene Privatgebührenordnung existiert, richten sich die Gebühren nach der aktuellen
Hebammengebührenordnung (HebGebO) und werden mit Faktor 2 berechnet:
• Wenn keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Krankenkasse besteht
• Für verwendete Hilfsmittel, Medikamente oder Tees, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Fahrkosten bis 25 km einfacher Strecke.
Ab dem 26. Kilometer ist eine Begründung durch die Hebamme erforderlich, ab dem 50. Kilometer eine Genehmigung
durch die Krankenkasse. Die Leistungsempfängerin wird darauf hingewiesen, dass sie die Genehmigung selbst bean-
tragen muss. Erfolgt keine Genehmigung, werden die über 25 Kilometer hinausgehenden Anfahrtskilometer privat
mit 1,11 € pro Kilometer einfacher Strecke berechnet, wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt.
Die Hebammen haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede Hebamme verfügt über eine eigene Berufs-
haftpflichtversicherung.
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeformular heythausen.hebamio.de.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Leistungsempfängerinnen eine Bestätigung per E-Mail.
Mit Rücksendung des unterzeichneten Vertrages wird die Teilnahme verbindlich.
Die Kurse finden an den genannten Kursorten oder online (Live-Format, keine Aufzeichnung) statt.
Ein Kurswechsel ist ausnahmsweise und in Absprache möglich.
Bei Verhinderung wird um eine frühzeitige Absage, spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn, gebeten.
Nicht wahrgenommene Kursstunden können nicht nachgeholt oder durch andere Teilnehmerinnen ersetzt werden.
Fällt eine Kursstunde durch die Hebamme aus oder muss aus organisatorischen Gründen verlegt werden (z. B. wegen
Krankheit oder kurzfristiger Terminkollisionen), wird ein Ersatztermin angeboten.
Ein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin besteht nicht; die Hebamme bemüht sich, einen Termin zu finden,
der für die Mehrheit der Kursteilnehmerinnen möglich ist.
Soweit vorgesehen (z. B. bei Geburtsvorbereitung), wird eine Partnergebühr privat berechnet.
Die Teilnahme des Partners gilt als verbindlich, wenn die Gebühr vorab überwiesen wurde.
Die Abrechnung erfolgt nach den in Punkt Abrechnung und Zahlungsbedingungen beschriebenen Regelungen.
Für Kassenkurse gelten dieselben Abrechnungswege, Voraussetzungen und Quittierungspflichten.
Privatleistungen und Selbstzahlerkurse können – je nach Vereinbarung – in der Praxis, online oder im häuslichen Um-
feld der Leistungsempfängerin stattfinden.
Privatleistungen sind alle von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommenen Angebote der Hebamme.
Welche Leistungen aktuell angeboten werden, ergibt sich aus der jeweils gültigen Leistungsübersicht der Hebamme.
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Gebühr überwiesen wurde oder die Leistung in Anspruch genommen wird.
Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Für Gruppenkurse kann eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen vorausgesetzt werden.
Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs abzusagen oder zu verschieben.
Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Im Falle einer Absage durch die Hebamme wird ein Ersatztermin angeboten.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen sowie zu Abrech-
nungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten erhoben, verarbeitet und genutzt siehe hierzu die gesonderte
Datenschutzvereinabrung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unbe-
rührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen
am nächsten kommt.
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Bestätigung
Ich bestätige, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und ihnen zugestimmt habe.
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