AGB

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und der Versicherten, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Versicherten sind privatrechtlicher Natur.

  1. Haftung

(1) Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Leistungen der Hebammenhilfe während Schwangerschaft, Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsberatung des Säuglings. Für die Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.

(2) Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche Leistungen oder ärztlich veranlasste Maßnahmen.

  1. Umfang der Leistungen

(1) Die Hebamme erbringt Leistungen während Schwangerschaft, Wochenbett und Still- und Ernährungsberatung entsprechend den vereinbarten Terminen. Diese Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Nicht Gegenstand der Leistungen sind ärztliche Maßnahmen oder Krankentransporte.

(3) Parallele Betreuung: Nimmt die Versicherte Leistungen einer weiteren Hebamme in Anspruch, ist sie verpflichtet, die Hebamme vor jedem Termin über bereits erbrachte Leistungen am selben Tag (z. B. Hausbesuche, Telefonate etc.) zu informieren.

(4) Überschreitet eine Versorgungsleistung aufgrund unzutreffender oder unterlassener Angaben der Versicherten die abrechenbaren Kontingente, kann die Hebamme die nicht vergüteten Leistungen in Rechnung stellen, soweit die Versicherte ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist oder die Überschreitung für sie erkennbar war.

  1. Termine und Terminabsagen

(1) Terminabsagen durch die Versicherten

Die Versicherten sind verpflichtet, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, damit diese anderweitig vergeben werden können.

(2) Terminverschiebung oder Absage durch die Hebamme

(3) Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Die Versicherten werden unverzüglich informiert, und es wird, soweit möglich, ein Ersatztermin vereinbart.

(4) In dringenden Fällen wendet sich die Versicherten unverzüglich an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf 112.

  1. Sprechzeiten und Erreichbarkeit

(1) Die Hebamme bietet ihre Leistungen Wochentags von 8.00-17.00 Uhr und am Wochenende von 10.00.-15.00 Uhr an.

(2) Telefonische Anfragen werden zeitnah beantwortet. Ist die Hebamme telefonisch nicht erreichbar, kann die Versicherte sich bei Fragen oder Terminverschiebungen jederzeit per E-Mail an kontakt@hebamme-katha.de wenden. E-Mails werden in dringenden Fällen zeitnah beantwortet.

  1. Abrechnung

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.

(2) Bei privat versicherten Leistungen erfolgt die Abrechnung direkt über die Versicherte. Die Hebamme kann einen vertraglich vereinbarten Steigerungsfaktor anwenden, wie gesondert vereinbart.

  1. Ort der Leistungserbringung

(1) Alle Leistungen erfolgen in der Regel in Form von Hausbesuchen.

(2) Kurse finden ebenfalls an dieser Adresse statt, sofern nicht anders angegeben.

  1. Kurse

(1) Nach Buchung eines Kurses erhält die Versicherte eine Bestätigung per E-Mail und ist verbindlich angemeldet.

(2) Widerruf der Kursanmeldung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen möglich. Der Widerruf ist schriftlich per E-Mail an kontakt@hebamme-katha.de zu richten.

(3) Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Kündigung nur bei Nachweis eines Ersatzteilnehmers möglich. In diesem Fall kann eine Stornierungsgebühr erhoben werden, die vorab bekannt gegeben wird.