Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Katharina Heythausen
für die Kursveranstaltungen und die Hebammenbetreuung in der Vor- und Nachsorge.
Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebamme Katharina Heythausen
Katharina Heythausen, Am Ungelbach 6, 49565 Bramsche; E-Mail: kontakt@hebamme-katha.de
(im Folgenden „Hebamme“) und der Schwangeren, des/der Kursteilnehmer/in, in Form eines Dienstleistungs-bzw. Behandlungsvertrages.
1. Anmeldung
Eine Anmeldung zu Kursen oder zur Betreuung während und nach der Schwangerschaft kann schriftlich oder elektronisch über das Anmeldeformular der Homepage erfolgen.
Mit dem Absenden des Formulars, oder der Weitergabe des unterschriebenen Anmeldebogens kommt es zu einem rechtsgültigen Vertrag mit der Hebamme Katharina Heythausen. Dies verpflichtet zur Zahlung der Kurs-, oder Seminargebühr bzw. des Eigenanteils. Die Hebamme sendet Ihnen nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigungsmail mit allen relevanten Daten zu.
Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB für diese.
Sie können Ihr Angebot nur dann wirksam abgeben, wenn Sie diese AGB durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.
Die Kurse finden am in der Kursbeschreibung angegebenen Veranstaltungsort statt.
2. Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumen der Praxis und auf Freiflächen erfolgt auf eigene Gefahr. Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
Die Haftung für Sach- und Personenschäden durch die Hebamme ist ausgeschlossen.
Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen, Babyschalen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung oder Kurs an einen sicheren Ort ab.
3. Zahlungsbedingungen
Die Behandlungen werden mit gesetzlicher und privater Krankenkasse abgerechnet. Je nach angegebener Versicherungsart
Siehe Behandlungsvertrag.
Rückbildungskurse, sowie Geburtsvorbereitungskurse werden von den gesetzlichen/privaten Kassen bei regelmäßiger Teilnahme übernommen.
Alle weiteren Kurse werden per Rechnung entrichtet.
4. Erstattung von Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen
In der Schwangerschaft und nach der Geburt hat eine gesetzlich versicherte Frau Anspruch auf einen, von einer Hebamme geleiteten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs.
Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die GKV aktuell für einen Geburtsvorbereitungskurs 14 Kursstunden á 60 Minuten, sowie für einen Rückbildungskurs unter der Leitung einer Hebammen 10 Kursstunden á 60 Minuten. Die Teilnahme an der Kursstunde muss von der Versicherten eigenhändig und am Tag der Teilnahme auf der Versichertenbestätigung quittiert werden. Eine Quittierung ohne Anwesenheit ist nicht zulässig und kommt einem Betrug gleich.
Mit der Versichertenbestätigung erfolgt nach Abschluss des Kurses die Abrechnung mit der GKV durch die Hebamme.
Versäumte Stunden werden von der Hebamme privat in Rechnung gestellt, da sie von der GKV nicht abgerechnet werden können.
Dies gilt ebenfalls für die Rückbildungsgymnastik, bei welcher pro Fehlstunde der Frau á 60 Minuten 10 € anfallen.
Diese Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
5. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen sollten die Übernahme einzelner Leistungen mit ihrer PKV vorab klären, hier bewegt sich der Leistungsumfang meist im gleichen Rahmen wie bei der GKV.
Am Ende der in Anspruch genommenen Leistung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privatgebührenordnung für Hebammen des Landes Sachsen. (2,0facher Kassensatz)
6. Gesundheitskurse und Präventionskurse
Für Veranstaltungen, wie Kurse oder Seminare gibt es eine spezifische Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder Ihnen eine Alternative anzubieten. Dazu werden Sie schriftlich oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht der Teilnehmerin.
Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden. Ist kein Ersatztermin durch die Hebamme möglich, werden Ihnen selbstverständlich schon bezahlte Kursgebühren zurückerstattet.
Die Hebamme haftet nicht für Schäden durch eine nicht erfolgte Kurseinheit.
Ist eine Veranstaltung ausgebucht, wird diese aus dem Buchungsprogramm auf der Homepage als ausgebucht gekennzeichnet. Es sind also nur noch Veranstaltungen verfügbar, die online buchbar sind.
Es kann zu Änderungen der Kurszeiten und -tage kommen, sofern dies die praxisinterne Organisation nötig macht. Darüber werden Sie rechtzeitig schriftlich oder fernmündlich informiert.
Mit dem Abschicken oder dem Unterzeichnen des Anmeldebogen bestätigen Sie, dass Sie Ihren Arzt über die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs informiert haben und dass es keine medizinischen Hinderungs- oder Ausschlusskriterien für die Teilnahme gibt.
Dies gilt insbesondere für die Kurse in der Schwangerschaft und im Wochenbett.
7. Rücktritt von erfolgter Anmeldung für Kurse
Ein Rücktritt für einen gebuchten Kurs, der noch nicht begonnen hat, ist bis 14 Tage vor Kursstart möglich. Dazu muss die Kündigung spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich (gerne auch per E-Mail) bei der Hebamme eingehen.
Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor Kursbeginn bzw. bis zum Kursbeginn, hat die Hebamme Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung. Es gelten hierbei die Kursgebühren laut Privatgebührenverordnung (2,0 Satz).
Eine Kündigung im laufenden Kurs ist nicht möglich. Versäumt die Teilnehmerin aus eigenen Verschulden Kurseinheiten oder das gebuchte Seminar, ist eine Erstattung der Kursgebühr für versäumte Stunden nicht möglich. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Handelt es sich um einen Kurs der von der KV erstattungsfähig ist, muss sie die Kosten privat tragen.
Es wird ausdrücklich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 627 Absatz 1 BGB verzichtet.
Es gelten die aktuellen Vorgaben des Fernabsatzgesetzes.
Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Hebamme im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren veranlassen.
9. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
3. Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Hebamme Katharina Heythausen, Am Ungelbach 6, 49565 Bramsche oder per E-Mail an kontakt@hebamme-katha.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
10. Schweigepflicht und Datenschutz
Die Hebamme Katharina Heythausen unterliegt der Schweigepflicht.
Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden.
Alle Daten die die Hebamme in Bezug auf ihre Dienstleistung erhebt, werden nur zur Erbringung, Abrechnung und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Unbefugte weitergegeben.
11. Schlussbestimmung
Ist oder wird eine Regelung dieser AGB unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Ich habe die AGB gelesen und verstanden